Der Neue ist da

Wir möchten kurz entschlossen und ohne große Organisation eine Wanderfahrt im kleinen Kreis unternehmen. Oder wir möchten eine längere Wanderfahrt mit einem exotischen Ziel unternehmen, zu der sich nur eine kleine Rudergruppe zusammenfindet.

Das war, bevor der neue Bootsanhänger kam, schwierig. Wir haben zwei Bootsanhänger einer Zuladung von maximal 6 Wanderbooten mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1400 kg/. Aber dazu braucht man den Führerschein BE und das geeignete Zugfahrzeug. Also, erstmal einen Fahrer finden, der die Berechtigungen hat und den Termin mit dem Ruderwart abstimmen. Das ist manchmal ein langer Weg.

Der neue Boothänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg und kann 2 Boote transportieren. Er kann mit einem PKW und ohne BE-Führerschein gefahren werden, wenn folgendes beachtet wird: Der Anhänger ist nicht schwerer als 750 kg (tatsächliches Gesamtgewicht). Falls der Anhänger mehr als 750 kg auf die Waage bringt, darf das Gespann insgesamt (einschließlich Zugfahrzeug) 3.500 kg nicht überschreiten.

Der Neue ist das Baby von René, und der verwaltet ihn auch. Er kann von jedem Clubmitglied innerhalb der RCGD-Fahrzeugordnung benutzt werden.

Eine gute Idee von René. Sie wird hoffentlich zu vielen zusätzlichen kleinen und kurzfristig organisierten Wanderfahrten führen.


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